- Nichtwissenserklärung
- Erklärung einer Partei im Zivilprozess hinsichtlich solcher vom Gegner behaupteten Umstände, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen sind (§ 138 IV ZPO).- Folge: Soweit den Gegner die Beweislast trifft, muss er ggf. ⇡ Beweis für seine Behauptung erbringen.
Lexikon der Economics. 2013.