Nichtwissenserklärung

Nichtwissenserklärung
Erklärung einer Partei im Zivilprozess hinsichtlich solcher vom Gegner behaupteten Umstände, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen sind (§ 138 IV ZPO).
- Folge: Soweit den Gegner die Beweislast trifft, muss er ggf.  Beweis für seine Behauptung erbringen.

Lexikon der Economics. 2013.

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